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Lexikon · Geschichte

Was bedeutet Ständegesellschaft?

Ständegesellschaft: In der Ständegesellschaft gehörte jeder Mensch durch Geburt einem Stand mit festen Rechten und Pflichten an.

Im Mittelalter unterschied man Klerus (Geistliche), Adel und den dritten Stand aus Bauern und Bürgern. Ein Wechsel zwischen den Ständen war kaum möglich.

Die Ständeordnung galt als gottgewollt. Erst mit Aufklärung und Französischer Revolution wurde sie grundsätzlich infrage gestellt.

Konkret

Die Abschaffung der Privilegien in der Nacht vom 4. auf den 5. August 1789 läutete in Frankreich das Ende der Ständegesellschaft ein.

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